Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
- Unsere Angebotsangaben basieren auf den uns erteilten Informationen. Eine Haftung
für deren Vollständigkeit oder gar Nichtigkeit können wir deshalb
nicht übernehmen. Falls der Angebotsempfänger zusätzliche Informationen
will, werden wir uns bemühen, diese unter dem gleichen Vorbehalt für Ihn
zu beschaffen.
- Zwischenverkauf oder Zwischenvermietung bleibem dem Eigentümer vorbehalten.
- Unsere Angebote und sonstigen Mitteilungen sind nur für den Angebotsempfänger
bestimmt und müssen vertraulich behandelt werden. Eine Weitergabe an Dritte ist nicht
gestattet.
- Ist ein von uns angebotenes Objekt dem Angebotsempfänger bereits bekannt, so ist uns
dies unter Offenlegung der Informationsquelle unverzüglich mitzuteilen.
- Unsere Provisionsforderung entsteht, sobald aufgrund unseres Nachweises oder unserer
Vermittlung ein Vertrag zustande kommt. Daraus ergibt sich die zusätzliche Verpflichtung,
uns unverzüglich mitzuteilen, wenn - und ggf. zu welchen Bedingungen - über ein
von uns angebotenes Objekt, ein Vertrag zustande gekommen ist. Zum Vertragsschluß
sind wir in jedem Fall hinzuzuziehen.
- Unser Provisionsanspruch entsteht auch, wenn - der Vertrag zu Bedingungen abgeschlossen wird,
die vom Angebot abweichen. Ebenso entsteht unser Provisionsanspruch auch dann, wenn der
angestrebte wirtschaftliche Erfolg in anderer Rechtsform (Erbbaurecht statt Kauf, Zwangsversteigerung etc.)
oder durch einen Vertrag über ein anderes Objekt des von uns nachgewiesenen Vertragspartners
erreicht wird. Dies gilt auch, wenn ein Dritter unser Angebot aufgrund unerlaubter Weitergabe
ausnutzt.
- Unsere Provision beträgt - jeweils zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer:
a) beim Kauf von bestehenden Immobilien, Erbbaurechten, Industrie- und Gewerbeanlagen bzw. sonstigen Immobilien 5,0% vom Käufer, berechnet vom erzielten Gesamtkaufpreis, bei Erbbaurechten zzgl. des Grundstückswerts gem. Bodenrichtwert der jeweiligen Stadt oder Gemeinde.
b) beim Kauf von Grundstücken 5,0% vom Käufer, berechnet vom erzielten Gesamtkaufpreis
c) bei Erwerb im Wege der Zwangsversteigerung 5,0% vom Ersteigerer
d) bei Miet- und Pachtverträgen gelten die folgenden Sätze: bei Wohnungen und Wohnhäusern 2 Monatsmieten vom Besteller, bei Gewerbeobjekten 2,5 Monatsmieten jeweils vom Mieter/Pächter.
e) Für den Nachweis und die Vermittlung von Hypotheken und Finanzierungen, Versicherungen, für Erwerb und Veräußerung von Firmen und Unternehmen und für Hausverwaltungen, sind die Vergütungen von Fall zu Fall zu vereinbaren.
f) Bei geringwertigen Immobilien wird ein individueller Pauschalbetrag festgesetzt.
- Der Anspruch auf Provision bleibt bestehen, wenn der zustande gekommene Vertrag aufgrund
auflösender Bedingungen erlischt. Das Gleiche gilt, wenn der Vertrag aufgrund eines Fehlverhaltens
unseres Auftraggebers rückgängig gemacht wird.
- Sollte der uns erteilte Auftrag gegenstandslos werden, ist der Auftraggeber verpflichtet,
uns hiervon unverzüglich in Kenntnis zu setzen; andernfalls haben wir Anspruch auf Ersatz
der uns entstandenen Aufwendungen.
- Wichtig:
Wenn durch Interessenten oder Auftraggeber unsere Dienste in Anspruch genommen werden, die über den normalen Aufwand einer Vermittlung hinausgehen bzw. im Auftrag des Interessenten oder Auftraggeber Besichtigungstermine oder andere Termine in Verbindung mit der oder den Immobilien vereinbart werden oder anderweitiger Aufwand entsteht, ist dieser Aufwand bei einer erfolgreichen Vermittlung in dem Provisionsanspruch enthalten. Kommt es zu keinem Vermittlungsabschluss sind diese Kosten von dem Interessenten bzw. Auftraggeber zu ersetzen.
- Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag unser Geschäftssitz.
Stand: Februar 2017